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<!-- 
this is a firefox 2.0 stupidity stop hack - paste more than 512 bytes waste to stop the default firefox "style" (very unstylish in fact) of feeds and show the real style of the attached xsl stylesheet. This is really really stupid thinking of the firefox developers and i hate it to add this senseless text just because of them. 
More informations may be available under the following bug ticket: https://bugzilla.mozilla.org/show_bug.cgi?id=338621 or join the discussion about this at google.groups: http://groups.google.com/group/mozilla.dev.apps.firefox/browse_thread/thread/146f70eaf0e1686f/  
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  <title>freiberufler.net News</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/</link>
  <description>Aktuelle Meldungen für Freiberufler</description>
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  <title>Ab 2009 degressive Abschreibung nutzen</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1023&amp;nid=1303</link>
  <description><![CDATA[Von Kontinuität kann in der Steuerpolitik wahrlich nicht gesprochen werden. Denn häufige und zudem schnell gestrickte Steuerreformen sind nicht die Ausnahme, sondern Regel. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verabschiedung von Gesetzesänderungen meist auf den letzten Drücker, also kurz vor Jahresende erfolgt. Genau das erleben wir auch wieder in diesem Jahr. Immer noch wird an mehreren Gesetzen gewerkelt, die Anfang 2009 in Kraft treten sollen.  

Glücklicherweise gibt es eine andere Regel, die manchmal durchbrochen wird und lautet: Gesetzesänderung = steuerliche Verschlechterung. Denn mittlerweile steht fest, dass die degressive Abschreibung, die Ende 2007 abgeschafft wurde, zum 1.1.2009 wiederkehrt. 
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  <title>Verfassungsgericht lehnt Kürzung der Entfernungspauschale ab</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1010&amp;nid=1302</link>
  <description><![CDATA[(Berlin, 10.12.2008) Gestern war es nun endlich soweit. Das Bundesverfassungsgericht verkündete sein lang erwartetes Urteil zur Einschränkung der Entfernungspauschale ab dem 1.1.2007. Die Entscheidung der Karlsruher Richter ließ aus Sicht der Steuerzahler keine Wünsche offen. Denn die gesetzliche Neuregelung wurde nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch  rückwirkend für unwirksam erklärt. Im Ergebnis bedeutet das: Die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer steht Steuerpflichtigen für das Jahr 2007 ab dem ersten Entfernungskilometer zu.  

Was müssen Sie nun tun, um vom Finanzamt nachträglich eine Steuererstattung für das
Jahr 2007 zu erhalten? ]]></description>
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  <title>Aufteilungsverbot bei gemischten Reisekosten</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1301</link>
  <description><![CDATA[Oft hängen Selbstständige an Geschäftsreisen noch ein privates Wochenende oder ein paar Urlaubstage an. In diesem Fall liegt eine »gemischte Reise« vor. Nach der bisherigen Rechtsprechung durften dann die Fahrtkosten insgesamt nicht als Betriebsausgabe gebucht werden (Aufteilungsverbot § 12 EStG).]]></description>
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  <title>Geschäftsreise mit geringem privaten Anteil</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1300</link>
  <description><![CDATA[Nach der Rechtsprechung zu den >>Arbeitsmitteln]]></description>
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  <title>Kleinunternehmer-Status: Umsatz im Vorjahr entscheidet</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1016&amp;nid=1299</link>
  <description><![CDATA[Liegt der Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers im Vorjahr über 17.500 Euro, sind die Umsätze des Folgejahres stets umsatzsteuerpflichtig. Ein Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung besteht selbst dann nicht mehr, wenn bereits zu Jahresbeginn feststeht, dass der Umsatz im neuen Jahr wieder unter 17.500 Euro sinkt.]]></description>
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  <title>Gründungszuschuss: selbstständig mit staatlicher Hilfe</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1010&amp;nid=1292</link>
  <description><![CDATA[Etwa 120.000 Personen haben sich im Jahr 2007 mithilfe des Gründungszuschusses selbstständig gemacht. Das sind deutlich weniger als früher beim Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). Ein Grund für den Rückgang: Der Gründungszuschuss ist Vielen nicht bekannt. Lesen Sie hier im Überblick, um wie viel Geld es geht und wie Sie es bekommen können.]]></description>
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  <title>Betriebs-Pkw: Diebstahl oder Unfall auf Privatfahrt</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1290</link>
  <description><![CDATA[[Berlin, 3.1.2008]: Viele Freiberufler haben ihren Pkw dem Betrieb zugeordnet. Aus der Zugehörigkeit zum Betrieb resultieren bestimmte Folgen: Die laufenden Kfz-Kosten können als Betriebsausgaben erfasst werden - und zwar unabhängig davon, ob sie auf einer betrieblichen oder privaten Fahrt entstanden sind. Dazu zählen Benzinkosten, Versicherungsbeiträge sowie grundsätzlich auch Reparaturkosten. 

Da Selbstständige ihren Betriebs-Pkw gewöhnlich auch für private Fahrten nutzen, haben sie den auf den Privatbereich entfallenden Kostenanteil zu versteuern. Erreicht wird die Versteuerung des Privatanteils, indem die auf die private Nutzung entfallenden Kosten ermittelt und in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als fiktive Betriebseinnahmen erfasst werden. Dadurch wird der aufgrund der privaten Mitbenutzung zu hohe Betriebsausgabenabzug neutralisiert.   

Nicht zu den laufenden Pkw-Ausgaben rechnen die Kosten, die durch einen Unfall oder Diebstahl entstehen. Die Zuordnung solcher außergewöhnlichen Kosten zu einer Vermögenssphäre richtet sich nach dem Anlass der Fahrt. War die Fahrt privat veranlasst, sind die Ausgaben Privatangelegenheit. Eine Gewinnminderung kommt dann nicht in Betracht.
]]></description>
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  <title>Arbeitszimmer im Wohnhaus kann außerhäuslich sein</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1286</link>
  <description><![CDATA[[Berlin, 22.12.2007]: Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und sich dort auch Ihr Arbeitszimmer befindet, können Sie die Kosten des Arbeitsraumes möglicherweise in vollem Umfang als Betriebsausgaben ansetzen. 

Ist Ihr Arbeitszimmer in Ihr privates Wohnumfeld eingebunden (=häuslicher Arbeitsraum), kommen Sie aber nur in den Genuss des uneingeschränkten Ausgabenabzugs, wenn der Raum Mittelpunkt Ihrer Gesamttätigkeit ist. 

Ein weiterer Türöffner zum Betriebsausgabenabzug ist die Einrichtung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers in dem von Ihnen bewohnten Mehrfamilienhaus.]]></description>
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  <title>Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Vorjahr als Ausgabe erfassen</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1284</link>
  <description><![CDATA[[Berlin, 10.12.2007]: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst ein Urteil veröffentlicht, das Freiberuflern eine hübsche Steuerersparnis bringen kann. Unter bestimmten Umständen lässt sich nämlich eine im Januar geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Vorjahr als Betriebsausgabe erfassen.

Von dem Urteil des BFH können nur Freiberufler profitieren, die ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Denn nur bei dieser Gewinnermittlungsart kommt das Abflussprinzip zum Tragen. Danach sind Ausgaben in dem Jahr zu erfassen, in dem sie abgeflossen sind. Zu den Betriebsausgaben zählen auch Umsatzsteuer-Zahlungen an das Finanzamt.

Von dem Abflussprinzip gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Zehn-Tage-Regel: Handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, die frühestens zehn Tage vor Beginn oder spätestens zehn Tage nach Ende eines Jahres fällig ist und geleistet wird, ist sie in dem Jahr als Betriebsausgabe zu erfassen, in das sie wirtschaftlich gehört. ]]></description>
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  <title>Ansparabschreibung: Abschied tut weh</title>
  <link>http://www.freiberufler.net/bin/action.php?todo=defaultnews&amp;infobereich=1017&amp;nid=1280</link>
  <description><![CDATA[Weitreichende Änderungen bei der Ansparabschreibung waren nur eine Frage der Zeit. Denn der Paragraf 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) wurde von zu vielen Selbstständigen zu offensichtlich als Steuersparmodell genutzt. 

Wie einfach wurde es Selbstständigen, die ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschußrechnung ermitteln, in den letzten Jahren doch gemacht, ihre Steuerlast zu verringern! Gefunden werden musste nur ein betrieblich nutzbares, bewegliches und zudem finanzierbares Wirtschaftsgut. War diese Leistung vollbracht, ließen sich schon vor dem Kauf bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten des Gegenstands als Betriebsausgabe erfassen. Ohne den Abfluß liquider Mittel verringerten sich dadurch der Gewinn und die Steuerlast.

Blieb die geplante Investition aus, musste die Ansparabschreibung nach einigen Jahren zwar wieder ertragswirksam aufgelöst werden. Zulässig war es dann aber, sofort wieder eine neue Ansparabschreibung zu bilden. Dadurch konnte die aus der Auflösung der Ansparabschreibung resultierende Gewinnerhöhung neutralisiert werden. Mittels einer Ketten-Ansparabschreibung ließ sich eine Steuerschuld also langfristig stunden.

Ohne dies zu wollen, hat der Gesetzgeber mit der Ansparabschreibung ein konkurrenzloses Steuergestaltungsinstrument geschaffen und damit einen Ansparabschreibungs-Boom ausgelöst. Und genau dieser Boom ist der Finanzverwaltung letztendlich zu teuer geworden. 

Stimmt auch der Bundesrat der Unternehmensteuerreform 2008 zu, ist es vorbei mit der schönen Ansparabschreibungs-Zeit. Die gewinnmindernde Rücklage wird es zwar auch weiterhin geben. Gewöhnen müssen sich Selbstständige allerdings an deutlich schlechtere Rahmenbedingungen. ]]></description>
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